Allgemein

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Gegenbedingungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen.
Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung seitens des Käufers als vereinbart. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Abschlüsse
Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Muster, Proben und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenbedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Kostenvoranschläge und Frachtangaben sind unverbindlich.
Bestellungen des Käufers bei uns sowie Angebote. Auskünfte. Empfehlungen, Ratschläge und Vereinbarungen unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Fest vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Die Übergabe der Ware erfolgt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, durch Abholung in unseren Geschäftsräumen. Im Falle des Leistungsverzugs des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Unsere Preise verstehen sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen rein netto ohne Skonti und sonstige Nachlässe, zahlbar binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum. Beträge unter 50,-€ sind sofort ohne Abzug bar zu entrichten. Maßgebend sind unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden ohne Mahnung und Schadensnachweis 1 % Zinsen pro Monat berechnet, die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie die Rechte aus § 326 BGB bleiben vorbehalten.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren - auch nach Aufnahme in eine laufende Rechnung - bis zur Bezahlung seiner gesamten, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Die Be- bzw. Verarbeitung erfolgt ausschließlich für den Verkäufer. Bei Be- bzw. Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns zur Sicherung in Höhe der jeweils verkauften Vorbehaltsware abgetreten; bei Weiterveräußerung zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Nur unter diesen Voraussetzungen und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr. jedoch nicht mehr bei Zahlungseinstellung ist de,. Käufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ermächtigt. Ferner ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderung so lange ermächtigt. als er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

5. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Für Mängel an der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergangs tagenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu neiden. Das Recht des Bestellers Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in einem Jahr. frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weiter Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig. ausgeschlossen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtsstand ist Herford.

7. Gültigkeit
Gültig ist immer die aktuelle Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren alle vorherig veröffentlichten Ausführungen ihre Gültigkeit.
Aktuelle Fassung: 12.2010
Sollten einer oder mehrere Punkte ungültig sein, bleibt die Gültigkeit des Kaufvertrages hiervon unberührt.